Der Gemeinde gehören nur ca. 13% der Fläche des gewünschten Neubaugebietes südlich der Einkaufsmärkte. Alle anderen Flächen (86 Grundstücke mit ca. 60 Eigentümer:innen) müssen im Falle der Realisierung von der Gemeinde enteignet und entschädigt werden. Oder es muss über ein Umlegungsverfahren im Zusammenhang mit dem noch nicht vorhandenen Bebauungsplan ein Ausgleich geschaffen werden. Zusammen mit allen anderen Kosten zur Realisierung der notwendigen Infrastruktur (z.B. Abwasserkanal, später KiTa, Schule, etc.) wird sich ein Investitionsbedarf ergeben, den man nicht abschätzen kann.
Die Haushaltspläne der Gemeinden werden von der Finanzaufsicht der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion regelmäßig überprüft. Defizitär wirtschaftende Gemeinden werden zu einem ausgeglichenen Haushalt verpflichtet. Das bedeutet für uns Ansässige, dass zum Ausgleich auf das Mittel der Steuererhöhung und Gebührenerhöhungen zurück gegriffen werden wird. Das betrifft dann sowohl Mieter als auch Eigentümer mit Wohnsitz in Bobenheim-Roxheim.
Wir haben diesen Punkt aufgrund von Hinweisen auf unvollständige Informationen überarbeitet.
Hier sind die gemeindeeigenen Flächen rot gekennzeichnet.
Das Protokoll und weitere Unterlagen können Sie hier ansehen und herunterladen.